# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. März 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Haselsdorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 24. März 1980 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Haselsdorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. NT. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NT. 127/1972 und der Gesetze

LGBl. NI. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

?

Stück 5., Nr. 28

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Haselsdorf wird ~it Wirk.urig

vom 1. Juni 1980 das Recht zur Fuhrung emes Gemeindewappens mi,t folgender Beschreibung verliehen:

Von Gold und Blau erhöht geteilt, oben ein grüner Eichenlaubzweig von drei Blättern, unten ein achteckiger Kuppelbau mit einem hohen, rundbogigen

schwarzen Fenster in der mittleren der drei sichtbaren Wände, drei querovalen schwarzen Fenstern im AUikafries, einem hochrechteckigen schwarzen Fenster in der Laterne mit Knauf und aufgestecktem

Kreuz; links stößt an den Zentralbau ein ebenfalls wachsender,. niedrigerer goldener Vorbau mit Gie

belreiter, dieser mit einem hohen schwaTzen Rundbogenfenster und geschweiftem Dach mit Knauf;

vorne wird der Bau von einem wachsenden goldenen

Turm mit einem vie·reckigen schwarzen Fenster unter dem Spitzdach mit je einer. seitlichen Gaupe begleitet"

.

§ 2

Die der Gemeinde Haselsdorf ausgefer-tigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl