# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. März 1980 über die Festsetzung der Höhe des Schulerhaltungsbeitrages der Gemeinden

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 24. März 1980 über die Festsetzung

der Höhe des Schulerhaltungsbeitrages der Gemeinden

Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Steiermärkischen B6Irufsschulorganisationsgesetzes 1979, LGBL NI. 74, wird verordnet:

§

Die Höhe des von den Gemeinden zu leistenden Schulerhaltungsbeitrages wird für jeden ' Berufsschüler mit 600,-S festgesetzt. Dieser Betrag gilt

, für lehrgangsmäßige Berufsschulen mH einem achtwöchigen Lehrgang bzw. für ganzjährige Berufsschulen.

Er erhöht bzw. vermindert sich bei Ubersteigen

oder bei Unteu-schreiten dieses Unterrichtsausmaßes

entsprechend.

•

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachun.

g folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmannstellvertreter:

Wegart