# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1980 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Albersdorf-Prebuch und Ilztal (politischer Bezirk Weiz)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 28. April 1980 über die Änderung

der Grenze zwischen den Gemeinden Albersdorf-Prebuch und Ilztal (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grun(j der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11

Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBL NI. 115,

in der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 1271

1972 und der Gesetze LGBL Nr. 9/1973 und 14/1976,

wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im pohtisch.en Bezirk

Weiz gelegenen Gemeinden Albersdorf-PTebuch

und Ilztal haben aUlf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende A:nderung ihrer Gemeindeg.renze beschlossen:

antrages darf erst erfolgen, wenn die Entrichtung Von der Killtastralgemeinde Kalch der Gemeinde des Kostenersatzes oder des KoS'tenvorschusses Albersdorf-Prebuch werden die Grundsltücke Bfl. nachgewiesen wurde. Die Frist für die Erteilung . NI. 40/1, 40/2 und 54 sowie die Grundstücke

?

Stück 6, Nr. 32 und 33

Nr. 1490/2, 149111, 1491/2, 1501, 1519, 1548, 1582/2, 1629/2, 1629/5, 1629/6 und 1629/7 mit einem Gesamtflächenausmaß von 116 a 55 m2 mit 6 Einwohnern

auf Grund des Volkszählungsergebnisses 1971 ausgeschieden und in die Gemeinde Ilztal eingegliedert.

§ 2

Die Steiermäirkische Landesregierung hat zu der

im § 1 angeführten Änderung der Grenze auf

Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967

mit Wirkung vom 1. Jänner 1981 die Genehmigung

erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl