# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1980 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz

(politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL

Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen

Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz wird

mit Wirkung vom 1. August 1980 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Rot eine abwärts zu einem Kreis gebogene silberne Weinrebe mit fünf Blättern und einer aufwärts gekehrten Traube, drei (eins zu zwei gestellte) rautenförmige, facettierte., silberne Steine umschließend. "

§ 2

Die der Gemeinde Sankt. Stefan ob Sta,inz ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl