# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1980 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Frohnleiten

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 16. Juni 1980 über die Festlegung

eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz

1977 in Frohnleiten

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der einen Bestandteil dieser Verordnung

bildenden Anlage dargestellten Teile der Markt- .!

gemeinde Frohnleiten werden zum Schutzgebiet

nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl