# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. September 1980 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Deutsch Goritz und Gosdorf (politischer Bezirk Radkersburg)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 22. September 1980 über die Änderung

der Grenze zwischen den Gemeinden Deutsch

Goritz und Gosdorf (politischer Bezirk Radkersburg)

Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11

Abs. 3 der Gemeindeo.rdnung 1967, LGBL Nr. 115,

in der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 127/

1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976,

wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk

Radkersburg gelegenen Gemeinden Deutsch

Goritz und Gosdorf haben aufgrund d~s § 7 Abs. 1

der Gemeindeordnung 1967 folgende Anderung

ihTer Gemeindegrenze beschlossen:

§2

. Die Steiermärkis.che Landesregierung hat zu der

im § 1 angeführ1ten Anderung der Grenze aufgrund

des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit

Wirkung vom 1. Jänner 1981 die· Genehmigung

erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer