# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 1980 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Eisenerz

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 1980 über die Festlegung

eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Eisenerz

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet: .

Die in der einen Bestandteil dieser Verordnung

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bildenden Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Eisenerz werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer