# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 1980 über die Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Großklein, Heimschuh, Kitzeck im Sausal und Pistorf (alle politischer Bezirk Leibnitz)

Kundmachung der Steiermärkischen Lande~regierung

vom 1. Dezember 1980 über die Änderung

der Grenzen zwischen den Gemeinden

Großklein, Heimschuh, Kitzeck im Sausal und Pistorf (alle politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGB!. Nr. 115,

in der Fassung der Kundmachung LGB!. Nr. 127/

1972 und der Gesetze LGB!. Nr. 9/1973 und 14/1976,

wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leibnitz. gelegenen Gemeinden Großklein,

Heimschuh, Kitzeck im Sausa1 und Pistorf haben

auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung

?

Stück 15, Nr. 74 und 75

1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen

beschlossen:

dert. .

§ 2

Die Steiermärkisme Landesregierung hat zu den

im § 1 angeführten Änderungen der Gemeindegrenzen

aufgrund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung

1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1981

die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer