# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 1980 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Scheifling und der Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling (politischer Bezirk Murau)

Kundmaehung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 15. Dezember 1980 über die Änderung

der Grenze zwischen der Marktgemeinde

Scheifling und der Gemeinde Sankt Lorenzen

bei Scheifling (politischer Bezirk Murau)

Aufgrund der §§ 6 Abs. 2,' 7 Abs. 1 und 2 und 11

Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr.115,

in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/

1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976,

wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk

Murau gelegenen Marktgemeinde Scheifling

und der Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling

1 102 Stück 15, Nr. 75, 76, 77 und 78

haben aufgrund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen: