# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 1980 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Sankt Michael in Obersteiermark und Sankt Stefan ob Leoben (politischer Bezirk Leoben)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 15. Dezember 1980 über die Änderung

der Grenze zwischen den Gemeinden Sankt

Michael in Obersteiermark und Sankt Stefan ob

Leoben (politischer Bezirk Leoben)

Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11

Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115,

in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr; 127/

1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976,

wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk

Leoben gelegenen Gemeinden Sankt Michael in Obersteiermark und Sankt Stefan ob Leoben haben

aufgrund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der

in § 1 angeführten Änderung der Grenze aufgrund

des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit

Wirkung vom 1. Jänner 1981 die Genehmigung

erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer