# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 1980 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Rottenmann

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 15. Dezember 1980 über die Festlegung

eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1911 in Rottenmann

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der einen Bestandteil dieser Verordnung

bildenden Anlage dargestellten Teile der Stadt-.I

gemeinde Rottenmann werden zum Schutzgebiet

. nach .dem Ortsbildgesetz 1917 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer