# Gesetz vom 25. Februar 1981, mit dem das Steiermärkische Parkgebührengesetz 1979 geändert wird

Gesetz vom 25. Februar 1981, mit dem das Steiermärkische Parkgebührengesetz 1979

geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz vom 20. Februar 1979, LGBl. Nr. 21,

über die Einhebung einer Gemeindeabgabe für das Parken von Kraftfahrzeugen (Steiermärkisches Parkgebührengesetz 1979), wird wie folgt geändert:

„(2) Ubertretungen der Gebote und Verbote der

auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen

sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen

bis zu 500 Schilling zu bestrafen.

(3) Die Geldstrafen fließen jener Gemeinde zu,

in der die Gebührenpflicht entstanden ist."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Verlautbarung

folgenden Tag in Kraft.

Krainer

Gross

Landeshauptmann Erster

Landeshauptmannstellvertreter