# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Apfelberg (politischer Bezirk Knittelfeld)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 4. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Apfelberg (politischer Bezirk Knittelfeld)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/

1973 und 14/ 1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Apfe1berg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1981 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"Im silbernen Schild mit wachsender blauer

Spitze im Dreipaß hervorbrechende Lilien in verwechselten Farben".

§2

Die der Gemeinde Apfelberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer