# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schöder (politischer Bezirk Murau)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Schöder (politischer Bezirk Murau)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/ 1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im ' politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde

Schöder wird mit Wirkung vom 1. Juli 1981

das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Bezeichnung verliehen: "Zwischen

roten Flanken und pfahlweisen silbernen Stäben

in Schwarz ein silberner Zweig von einem abgeledigten halb schräglinken Mittelstück, aus dem

oben links ein links gekehrter und unten rechts ein rechtsgekehrter an die Stäbe grenzender Bogen wächst, der eine, an den oberen Rand stoßende, in einer silbernen Lilie mit Staubfäden auslaufend, der andere, den unteren Rand berührende, in einer gleichen, doch gestürzten Lilie endend."

§ 2

Die der Gemeinde Schöder ausgefertigte Wap.penurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer