# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Amering (politischer Bezirk Judenburg)

Verordnung: der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1981 über die Verleihung de~ Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Amering (politischer Bezirk Judenburg)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1961, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 121/ 1912 und der Gesetze LGBL Nr. 9/ 1913 und 14/ 1916, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde Amering wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1982 das Recht zur Führung eines Gemeindewappe ns mit folgender Beschreibung verliehen:

"Im blauen Schild ein goldener Kreuzbund, dessen Bundtram auf dem Schildfuß steht, dessen Säu-' len an die seitlichen Schildränder stoßen und dessen Kopfbaum in das Schildhaupt .reicht. "

§2

Die der Gemeinde Amering ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer