# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Juni 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Halbenrain (politischer Bezirk Radkersburg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 15. Juni 1981 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Halbenrain (politischer Bezirk Radkersburg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachtmg

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973

und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Gemeinde Halbenrain wird mit Wirkung vom

1. August 1981 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Schwarz ein springender silberner Hirsch über einem aus dem Schildfuß wachsenden rautenförmig gefloChtenen silbernen Dornenzaun. "

§ 2

Die der Gemeinde Halbenrain ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer