# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mitterberg (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an

die Gemeinde Mitterberg (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Mitterberg wird mit Wirkung vom 1. September 1981 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Schwarz eine links gerichtete silberne Spitze, in der vom Schildrand nach vorne aufwärts eine gestielte blaue Lilie wächst." .

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Stück 15, NI. 67, 68, 69 und 70

§2

Die der Gemeinde Mitterberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer