# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pertlstein (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkismen Landesregierung

vom 13. Juli 1981 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Pertlstein (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen

Gemeinde Pertlstein wird mit Wirkung vom 1. September 1981 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Schwarz wad~send der Ausschnitt eines zweigeschossigen goldenen Arkadenganges von einem

ganzen und je einem seitlichen halben Bogen."

§2

Die der Gemeinde PertIstein ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer