# Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 2. September 1981 über die Berichtigung eines Druckfehlers im Landesgesetzblatt

Kundmachung des Landeshauptmannes von

Steiermark vom 2. September 1981 über die Berichtigung eines Druckfehlers im Landesgesetzblatt

Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Jänner 1976, LGB!. Nr. 27, über das Landesgesetzbiatt für Steiermark wird kundgemacht:

Die Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1981, LGB!. Nr. 46, über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Apfelberg, politischer

Bezirk KnitteIfeld, wird wie folgt berjchtigt:

Im § 1 der Kundmachung hat .die Wappenbeschreibung

statt

"Im silbernen Schild mit wachsender blauer Spitze

im Dreipaß hervorbrechende Lilien in verwechselten

Farben." richtig

"Im silberen Schild mit wachsend~r gezinnter blauer Spitze im Dreipaß hervorbrechende Lilien in verwechselten Farben." zu lauten.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer