# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Krakaudorf (politischer Bezirk Murau)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 1981 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Krakaudorf (politischer ' Bezirk Murau)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wirid verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Krakaudorf wird mit Wirkung vom 1. August 1981 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Bezeichnung verlieJ:1en:

"In Silber über einer schwarzen Krähe erhöht balkenförmig eine rote Königskrone beseitet von

je einem Stern in Schattenfarbe."

§2

Die der Gemeinde Krakaudorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer