# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Oktober 1981, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird

Verordnung der Steiermärkisc~en Landesregierung

vom 23. Oktober 1981, mit der die Geschäftsordnung

der Steiermärkischen Landesregierung

geändert wird

Auf Grund des Art. 103 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929, des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend die Grundsätze für die Einrichtung der Ämter der Landesregierungen, BGBL Nr. 289/1925, der §§ 1 Abs. 4

und 30 des Landes-Verfassungsgesetzes 1960, LGBl. Nr. 1, i. d. F. der Landesverfassungsgesetze LGBl. Nr. 62/1960, 358/1969, der Kundmachung LGBl. Nr. 121/1972, des Gesetzes LGBL Nr. 9/1913 und der Landesverfassungsgesetze LGBL Nr. 26/1916 und LGBl. Nr. 1/1980, wird verordnet:

Artikel I

Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBL Nr. 53/1915, i. d. F. der Verordnungen

LGBl. Nr. 16/1916, 86/1916, 25/1911, 44)

1911, 50/1980, 51/1980 und 111/1981 wird wie folgt

geändert:

Die Anlage zu § 2 hat zu lauten:

"Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung

A. Landeshauptmann

Dr. Josef Krainer

. 8. Angelegenheiten des Außenhandels

. 9. Militärische Landesverteidigung und Wehrge

setz,

soweit der Landeshauptmann zuständig ist

.' 28.

, 29.

Wasserrecht, wasserwirtschaftliche Rahmenpla

nung (Rechtssachen), Schiffahrtsrecht

Rechtssachen: Ziviltechnikerwesen, Wohnhauswiederaufbau, Ferngasleitungen (ausgenommen gewerberechtliche Angelegenheiten), Dampfkesselwesen

Bundespräsidenten-, Nationalrats-, Landtagsund Gemeinderatswahlen sowie sonstige Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren

Für Gemeindeverbände mit übßrwiegend landwirtschaftlicher Struktur und alle Gemeinden

mit Ausnahme jener Gemeinden mit sozialistischen

Bürgermeistern: Verfassungs-und alle Verwaltungs.-sowie Finanzangelegenheiten einschließlich Aufsicht, generelle Angelegenheiten

jedoch im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter

Hans Gross

AntragsteIlung in Personalangelegenheiten der Lehrer mit Ausnahme der Berufsschullehrer

Stadterneuerungsgesetz, Bodenbeschaffungsgesetz

Fachtechnische Angelegenheiten der Wasserversorgung

und Abwasserbes'eitigung sowie

Förderungsmaßnahmen

Agrartechnische Angelegenheiten sowie Bauhöfe

und Baumaschinen für agrartechnische

Maßnahmen

Besitzfestigung und Bergbauernförderung (aus

genommen Almerhaltungsbeiträge)

Förderung von Maßnahmen der Bodenreform

(ausgenommen landwirtschaftliches Siedlungswesen)

Verkehrserschließung des )ändlichen. Raumes,

Seilwege, Elektrifizierung in der Landwirtschaft,

technische Angelegenheiten und Förderung

Koordinierungsstelle für Regionalförderung

Uberprüfung sämtlicher Landesdienststellen, der Gebarung des Landes sowie der Anstalt\')n,

Stiftungen, Fonds, wirtschaftlicher Unternehmen

und Beteiligung des Landes . sowie von Unternehmen,

die aus Landesmitteln Beiträge erhalten

und solcher für die Ausfallshaftungen 'vom

Land getragen werden

Umweltschutz, Koordinierung

Landwirtschaftlicher Wasserbau

Bundes~traßen

Landesstraßen

Bauhöfe und Baumaschinen für den Bereich des

Straßen-, Fluß-und landwirtschaftlichen Wasser

baues

Zulassung neuer Baustoffe und Bauweisen; Bau

wirtschaft

Technische Angelegenheiten:

Elektrizitätswirtschaft

Ferngasleitungen

Kraftfahrwesen

Seilbahn-und Seilliftanlagen

Wärmewirtschaft

Zivilschutz

C. Landeshauptmannstellvertreter

Franz W~gart

?

Stück 25, Nr. 113

Lebensmittel-, Gift-und Suchtgiftverkehr

Offentliche Krankenanstalten (ausgenommen sa~

nitätsfachliche Angelegenheiten aus der Landesvollziehung

in Landeskranken., Heil-und

Pflegeanstalten)

Private Krankenanstalten

Kurortewesen und natürliche Heilvorkommen

Geisteskranke

Sanitäre Körperschaften und Sanitätsdistrikte

Sanitätspersonen

Apotheken-und Heilmittelwesen

Grundausbildung, Sonder(Weiter)ausbildung

und Fortbildung für Sanitätspersonen

3110

Wohnbauförderung, Förderung der Instandsetzung

und Verbesserung von Wohnungen und Wohnhäusern"

Der Landeshauptmann:

Krainer