# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. September 1981 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1971 in St. Lorenzen im Mürztal

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 28. September 1981 über di,e Festlegung

eines Schutzgebietes nach demOrtsbildgesetz

1971 in St. Lorenzen im Mürztal

Auf Grund des § 2' des Ortsbildgesetzes 1971, LGBl. NI. 54, wird verordnet:

Die in der einen Bestandteil .dieser Verordnung

bildenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde

St. Lorenzen im Mürztal werden zum Schutzgebiet

nach dem Ortsbildgesetz 1971 erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer