# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Jänner 1982 mit welcher der, 6. Februar 1982 für die öffentlichen Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie für die Polytechnischen Lehrgänge schulfrei erklärt wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Jänner 1982 mit welcher der, 6. Februar 1982 für die öffentlichen Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie für die Polytechnischen Lehrgänge schulfrei erklärt wird

Auf Grund des § 2 Abs. 8 des Steiermärkischen Schulzeit-Ausführungsgesetzes, LGBl. Nr. 206/1966,

in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 28/1979, wird

verordnet:

Für das Schuljahr 1981/82 wird der 6. Februar 1982 für die öffentlichen Volks-, Haupt- und Sonderschulen

sowie Polytechnischen Lehrgänge schulfrei

erklärt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer