# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Februar 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Krakauhintermühlen (politischer Bezirk Murau)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Februar 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Krakauhintermühlen (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1961, l..GBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 121/1912 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1913 und 14/1916, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde

Krakauhintermühlen wird mit Wirkung

vom 1. März 1982 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender ' Beschreibung verliehen:

"In ' Silber über einer schwarzen Krähe erhöht

balkenförmig ein rotes Ornamentband von drei

Fünfpaßrosetten. "

§2

Die der Gemeinde Krakauhintermühlen ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer