# Gesetz vom 18. Dezember 1981, mit dem die Gemeindeordnung 1981 geändert wird (Gemeindeordnungsnovelle 1981)

Gesetz vom 18. Dezember 1981, mit dem die Gemeindeordnung 1981 geändert wird (Gemeindeordnungsnovelle 1981)

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz vom 14. Juni 1967, LGBl. NI. 115, mit

dem für die Gemeinden des Landes Steiermark mit

Ausnahme der Städte mit eigenem Statut eine Gemeindeordnung

erlassen wird (Gemeindeordnung 1967). in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973 und

14/1976, wird wie folgt geändert:

§ 35 Abs. 2 hat zu lauten:

" (2) Dem Bürgermeister, dem Gemeindekassier

und den Vizebürgermeistern gebührt eine Aufwandsentschädigung.

Die jährliche Aufwandsentschädigung

des Bürgermeisters beträgt