# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. März 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Krumegg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. März 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Krumegg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/ 1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen

Gemeinde Krumegg wird mit Wirkung

vom 1. Mai 1982 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschre~bung verliehen:

"In Rot zwei silberne Pfähle belegt mit einem

silbernen Balken, darin ein anstoßender beiderseitig

gezinnter Balken in Schattenfarbe. U

§2

Die der Gemeinde Krumegg ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer