# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Kindberg (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Kindberg (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1912 und des GE;lsetzes LGBl. Nr. 9/1973, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen

Marktgemeinde Kindberg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1982 das Recht zur Führung der Bezeichnung

"Stadtgemeinde" verliehen.

§2

Uber diese Verleihung wird der Marktgemeinde

Kindberg eine Urkunde ausgefertigt.

§3

Diese v'erordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

'Für die Steiermärkische L ande s regierung~

Der Landeshauptmann:

Krainer