# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hohenbrugg-Weinberg (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hohenbrugg-Weinberg (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LG13l. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1912 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und14/1976, wir,d verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Feldbach geleg.enen

Gemeinde Hohenbrugg-Weinberg wird mit Wirkung

vom 1. Juni 1982 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender B,eschreibung verliehe'n:

"In Rot über einer gezinnten silbernen Bogenbrücke

mit drei schwarzen Schlüssellochscharten

eine silberne Rebe von zwei Blättern uI\d einer Traube."

§ 2

Die der Gemeinde Hohenbrugg-Weinberg ausgefertigte

Wawenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steie!märkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer