# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Floing (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Floing (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL

Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde

Floing wird mit -Wirkung vorn 1. Juli 1982

das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit

folgender Beschreibung verliehen:

"In Rot ein durch zwei schwarze Fäden gegliederter

silberner Balken, im Mittelstück aufwärts, in den

verworfenen Flanken abwärts gebogen, unterlegt

von einem silbernen Lindenzweig mit fünf Blättern."

. § 2

Die der Gemeinde Floing ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung u~d eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptrnann:

Krainer