# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hafning bei Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hafning bei Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

. Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde

Hafning bei Trofaiach wird mit Wirkung

vom 1. Sep~ember 1982 das Recht zur Führung

eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung

verliehen:

"Von Silber und Grün geteilt, oben ein schwarzer

Holzkohlenwagen mit fünf Säcken, unten ein

silbernes Eisenzeichen" .

§ 2

Die der Gemeinde Hafning bei Ttofaiach ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer