# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1982 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Trofaiach und der Gemeinde Hafning bei Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1982 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Trofaiach und der Gemeinde Hafning bei Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11

Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. NI. 115,

in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/

1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973, 14/1976

und 14/1982, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk

Leoben gelegenen Stadtgemeinde Trofaiach

und der Gemeinde Hafning bei Trofaiach haben

auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeinde,ordnung

1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:

Von der Katastralgemeinde Laintal der Gemeinde

Hafning bei Trofaiach wird das öffentliche Weggrundstück

NI. 1872/5 mit einem Gesamtflächenausmaß

von 2377 m2 ausgeschieden und in die Stadtgemeinde Trofaiach eingegliedert.

§2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der

im § 1 angeführten Änderung der Grenze auf

Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967

mit Wirkung vom 1. Jänner 1983 die Genehmigung

erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer