# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 1982 über die Auflösung des Gemeinderates der Gemeinde Pirka (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 1982 über die Auflösung des Gemeinderates der Gemeinde Pirka (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 103 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Ku'ndmachung

LGBl. Nr. 127/1972, und der Gesetze LGBL

Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat in Anwendung des § 103 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967 den Gemeinderat der Gemeinde Pirka

mit Wirkung vom 28. September 1982 aufgelöst.

Mit dieser Auflösung sind alle Mandate der Mitglieder

des Gemeinderates einschließlich des Mandates

des Bürgermeisters erloschen.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer