# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. November 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Sankt Michael in Obersteiermark (politischer Bezirk Leoben)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. November 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Sankt Michael in Obersteiermark (politischer Bezirk Leoben)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung

1967, LGB!. NT. 115, in der Fassüng der Kundmachung LGB!. NT. 127/1972 und der Gesetze

LGB!. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wi.rd verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde

Sankt Michael in Obersteiermark wird mit

Wirkung vom 1. Jänner 1983 das Recht zur Führung

der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.

§2Uber diese Verleihung wird der Gemeinde Sankt festgesetzt.

Michael in Obersteiermark eine Urkunde ausgefertigt.

§3

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung

folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer