# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Oktober 1982, mit der der Teilbereich Sölktäler der Landschaftsschutzgebiete Nr. 11 und Nr. 12 das Prädikat "Naturpark" erhält

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Oktober 1982, mit der der Teilbereich Sölktäler der Landschaftsschutzgebiete Nr. 11 und Nr. 12 das Prädikat "Naturpark" erhält

Auf Grund des § 8 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, wird verordnet:

Der in der Anlage dargestellte Teilbereich Sölktäler

des mit den Verordnungen der Steiermärkischen

Landesregierung vom 22. Juni 1981, LGBl. Nr. 54 und 55, zu den Landschaftsschutzgebieten

Nr. 11 und 12 erklärten Landschaftsraumes erhält

auf Grund seiner gegebenen natürlichen Faktoren

und der vorgenommenen Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen

das Prädikat "Naturpark". Die Anlage .!

bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer