# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1982, mit der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1982, mit der die Pflege gebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden Gemäß § 38 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 35 und 38 Abs. 1 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes

(KALG), LGBl. Nr. 78/1957, in der Fassung

des Gesetzes, LGBl. Nr. 30/1982, wird verordnet:

§ 1

Die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse

werden für die Landeskrankenanstalten in Steiermark pro Pflegetag wie folgt festgesetzt: