# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 1982 über die vorläufige Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 1982 über die vorläufige Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten

Auf Grund des § 36 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes

(KALG) , LGBl. Nr. 78/1957,

in der derzeit geltenden Fassung, wird verordnet:

Die in den Verordnungen der Steiermärkischen

Landesregierung vom 30. Jänner 1978, LGBl. Nr. 41

1978, und vom 21. Dezember 1981, LGBl. Nr. 124/

1981, über die Besonderen Gebühren auf den höheren

Cebührenklassen festgesetzten Tarifansätze für

die zweite Gebührenklasse gelten vorläufig ab 1. Jänner 1983 als Tarifansätze für die Sonderklasse.

Für die Steiermär'kische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer