# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 1983 über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinde Bad Aussee sowie der Gemeinden Altaussee und Grundlsee zur gemeinsamen Besorgung der öffentlichen Müllabfuhr und Müllbeseitigung

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 1983 über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinde Bad Aussee sowie der Gemeinden Altaussee und Grundlsee zur gemeinsamen Besorgung der öffentlichen Müllabfuhr und Müllbeseitigung

Gemäß § 37 Abs. 6 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1982 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

Mit übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der Marktgemeinde Bad Aussee sowie der Gemeinden

Altaussee und Grundlsee wurde die Verwaltungsgemeinschaft

zum Zwecke der gemeinsamen

Besorgung der öffentlichen Müllabfuhr und Müllbeseitigung

mit dem Namen "Verwaltungsgemeinschaft

Ausseerland der Gemeinden Bad Aussee,

Altaussee und Grundlsee" aufgelöst.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Erste Landeshaupt-Der Landeshauptmann: mannstellvertreter :

Krainer G ro s s