# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Februar 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hirnsdorf (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Februar 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hirnsdorf (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 't 15, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL Nr. 9/1973,

14/1976 und 14/1982 wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde

Hirnsdorf wird mit Wirkung vom 1. Mai 1983 das Recht

zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender

Beschreibung verliehen:

"In Rot über einem durchbrochenen silbernen Mühlstein

sieben anstoßende silberne Weinblätter in Sparrenform ".

§2

Die der Gemeinde Hirnsdorf ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer