# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. März 1983 über die Erhöhung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. März 1983 über die Erhöhung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten

Auf Grund der §§ 36 und 38 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (KALG.). LGBl. NI'. 78/1957, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 30/1982, wird verordnet:

Die auf Grund der Verordnung der Steiermärkischen

Landesregierung vom 20. Dezember 1982, LGBl. NI'. 9111982, über die vorläufige Festsetzung der Sondergebühren

in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten

geltenden Tarifansätze werden mit Wirksamkeit

vom 1. April 1983 um 5,4 %, jeweils aufgerundet

auf volle Schillingbeträge, erhöht.

Für die Steiermärkische Landesregierung: '

Der Landeshauptmann:

Krainer