# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Baierdorf bei Anger (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Baierdorf bei Anger (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1961, LGB!. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGB!. Nr. 121/1912 und der Gesetze LGB!.

Nr. 9/1913, 14/1916 und 14'1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde

Baierdorf bei Anger wird mit Wirkung vom 1. Juni 1983 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

Eine silberne Lilie im blauen Schild mit gesp~

ltenen Flanken, die innen geflutet sind und

außen erhöht und erniedrigt je drei einwärts gerichtete

silberne Kerben haben. "

§2

Die der Gemeinde Baierdorf bei Anger ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung

un.d eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer