# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schönberg-Lachtal (politischer Bezirk Murau)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schönberg-Lachtal (politischer Bezirk Murau)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967,

LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL

Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL Nr. 9/1975, 14/

1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Murau gelegenen

Gemeinde Schönberg-Lachtal wird mit Wirkung vom 1. August 1983 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Blau wachsend eine silberne Säule mit Blattkapitell und seitlichen Bogenansätzen; über dem Kämpfer

belegt mit drei strahlenförmig auseinanderstrebenden

blauen Lanzenspitzen. " -

§ 2

Die der Gemeinde Schönberg-Lachtal ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshaupt!llann: .

Krainer