# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkis~hen Landesregierung vom 11. Juli 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967,

LGBL NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL

NI. 127/1972 und der Gesetze LGBL NI. 9/1973, 14/

1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen

Gemeinde Grambach wird mit Wirkung vom 1. August 1983 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

"Im schwarz und golden gerandeten roten Schild

pfahlweise drei in der Mitte schräglinks zerbrochene

goldene Reiser". -

§ 2

Die der Gemeinde Grambach ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer