# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hall (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hall (politischer Bezirk Liezen)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973,

14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen

Gemeinde Hall wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1984

das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit

folgender Beschreibung verliehen:

"Unter rotem Schildhaupt balken weise drei goldene

Salzkufen in Schwarz."

§ 2

Die der Gemeinde Hall ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Kr•ainer