# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. November 1983 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Oberwölz Stadt und der Gemeinde Oberwölz Umgebung (politischer Bezirk Murau)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. November 1983 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Oberwölz Stadt und der Gemeinde Oberwölz Umgebung (politischer Bezirk Murau) Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11

Abs.3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in

der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972

und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/

1982, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk

Murau gelegenen Stadtgemeinde Oberwölz Stadt und

der Gemeinde Oberwölz Umgebung haben aufgrund

des § 7 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967 folgende

Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:

Von der Katastralgemeinde Salchau der Gemeinde

Oberwölz Umgebung werden die Grundstücke Nr. 1/1,

112, 113, 1/4, 115, 1/6, 1/7, 118, 119, 1/10, 1111,

1/12, 1/13 und 1/14 mit einem Gesamtflächenausmaß

von 11.194 m2 mit 6 Einwohnern aufgrund des Volkszählungsergebnisses 1981 ausgeschieden und in

die Stadtgemeinde Oberwölz Stadt eingegliedert.

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Änderung der Grenze auf grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung

vom 1. Jänner 1984 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer