# Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 12. Dezember 1983 über die Auflösung des Standesamtsbezirkes Deutschfeistritz, Bezirk Graz-Umgebung

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 12. Dezember 1983 über die Auflösung des Standesamtsbezirkes Deutschfeistritz, Bezirk Graz-Umgebung

Auf Grund des § 63 PStG, BGBL Nr. 60/1983, wird

verordnet:

§ 1

Der Standesamtsbezirk Deutschfeistritz, bestehend

aus den Marktgemeinden Deutschfeistritz und Peggau,

Bezirk Graz-Umgebung, wird aufgelöst. Diese Gemeinden

haben im übertragenen Wirkungsbereich ab 1. Jänner 1984 die Personenstandsangelegenheiten

nach den Bestimmungen des PStG, BGBL Nr. 60/1983,

als Personenstandsbehörde erster Instanz zu besorgen.

174 Stück 25, Nr. 82, 83 und 84

§ 2

Die vom Standesamtsbezirk Deutschfeistritz bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geführten Personenstandsbücher

verbleiben zur Fortführung bei der Marktgemeinde Deutschfeistritz.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1984 in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Krainer