# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal (politischer Bezirk Bruck an der Mur)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal (politischer Bezirk Bruck an der Mur)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung ' der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze

LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen

Gemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal wird mit

Wirkung vom 1. Jänner 1984 das Recht zur Führung

• der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.

§2

über diese Verleihung wird der Gemeinde Sankt

Lorenzen im Mürztal eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung

folgenden Tag in Kraft.

Für die Steier:märkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann: .

Krainer