# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde JudendorfStraßengel (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung nMarktgemeinde" an die Gemeinde JudendorfStraßengel (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/ 1972 und der Gesetze

LGBl. NI. 9/ 1973, 14/1976 und 14/ 1982, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen

Gemeinde Judendorf-Straßengel wird mit Wirkung

vom 1. Jänner 1984 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

über diese Verleihung wird der Gemeinde Judendorf-Straßengel eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung

folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer