# Kundmachung der. Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1984 über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinden Deutschfeistritz, Frohnleiten, Peggau und Ubelbachzur gemeinschaftlichen Geschäftsführung einer Müllabfuhranstalt zur Besorgung der Müllabfuhr in den beteiligten Gemeinden.

Kundmachung der. Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1984 über die Auflösung der Verwaltungs gemeinschaft der Marktgemeinden Deutschfeistritz, Frohnleiten, Peggau und Ubelbachzur gemeinschaftlichen Geschäftsführung einer Müllabfuhranstalt zur Besorgung der Müllabfuhr in den beteiligten Gemeinden.

Gemäß § 31 Abs. 6 der Gemeindeordnung 1961, LGBl. t-r. 115, in der Fassung der Kundmarhung '.

LGBl. Nr. 127/1912 und der Gesetze LGBl. Nr„9/

1973, 14/1916 und 14/1982, wird kundgemacht:

Mit übereinstimmenden GemeinderatsbesChlüssen

der Marktgemeinden Deutschfeistritz, Frohnleiten,

Peggau und Ubelbach wurde die Verwaltungsgemeinschaft

zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsführung

einer MüllabfuhTanstalt zur Besorgung

der Müllabfuhr inden beteiligten Gemeinden

mft dem Namen "Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden

Deutschfeistritz, Frohnleiten, Peggau und Ubelbach" aufgelöst.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Krainer

Landeshauptmann

G:ross

Der Erste Landeshauptmannstellvertreter