# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 1984 über die Erhöhung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 1984 über die Erhöhung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten

Auf Grund der §§ 36 und 38 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (KALG.), LGBL

Nr. 78/1957, in der Fassung des Gesetzes LGBL

Nr. 30/1982, wird verordnet:

§ 1

Die in der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 27. Juni 1983, LGBL Nr. 38/1983,

über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten festgesetzten

Tarifansätze für Ärztehonoraie werden bei

den Positionen des Abschnittes IH, § 6 Abs. 1 und 10, § 7 Abs. 2 und 3, § 8 Abs. 1, § 10,§ 11 sowie des Anhanges C und D im Ausmaß von 4,3 Ofo, jeweils

auf volle Schillingbeträge kaufmännisch gerundet,

erhöht.

§ 2

Der Punktewert im Abschnitt III, § 9 Abs. 2 leg. cit., wird mit S 2,70 festgesetzt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung

folgenden Monatsersten in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann :

Krainer