# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde St. Lorenzen im Mürztal (politischer Bezirk Bruck an der Mur)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde St. Lorenzen im Mürztal (politischer Bezirk Bruck an der Mur)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL

Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordp.et:

§ 1

Der im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen

Marktgemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal

wird mit Wirkung vom 1. April 1984 das Recht

zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender

Beschreibung verliehen:

"In Blau ein erhöhter roter Balken, belegt mit

einem goldenen Rost."

§ 2

Die der Marktgemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal

ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer